Hornisse (Vespa crabo)Hornisse (Vespa crabo)

Schaden:

Stich mit Gift. Im Hochsommer kann Geruchsbelästigung durch innere Verwesungsprozesse im Nest auftreten.

Bekämpfung:

Gemäß Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) § 1 Abs 1 in Verbindung mit dem Anhang 1 zählen Hornissen zu den besonders geschützten Tieren. Laut § 42 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn-, oder Zufluchtsstätten zu beschädigen oder zu vernichten. Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit einer hohen Geldbuße geahndet. Es kann unter besonderen Umständen eine Ausnahmegenehmigung zur Umsiedlung oder Bekämpfung bei der zuständigen Behörde eingeholt werden.


Nähere Details bezüglich Bekämpfung, Umsiedlung, Ausnahmegenehmigungen und Biologie erhalten Sie auf Anfrage in einem persönlichen Gespräch. Wir beraten Sie gerne!